Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Stand: 19. September 2026 · Fassung 0.5
Parteien und Zustandekommen
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO (nachfolgend „der Veranstalter“) ist der Inhaber des Veranstalter-Kontos bei startblock. Maßgeblich sind die Stammdaten, die der Veranstalter bei der Konto-Anlage und im Onboarding hinterlegt hat: Firmierung, Rechtsform, Anschrift, Kontaktperson, Kontakt-E-Mail und Telefonnummer. Diese Angaben sind Bestandteil dieses Vertrages; der Veranstalter hält sie aktuell (§ 8 Abs. 5).
Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO (nachfolgend „startblock“) ist:
Janik Kahle (Einzelunternehmen)
Birkenwaldstraße 41
70191 Stuttgart
Deutschland
USt-IdNr.: [USt-IdNr.]
E-Mail: hallo@startblock.run · Telefon: [TELEFON]
Dieser Vertrag kommt elektronisch zustande, indem der Veranstalter ihn bei der Anlage des Veranstalter-Kontos bestätigt. Das genügt dem Schriftformerfordernis des Art. 28 Abs. 9 DSGVO, der ausdrücklich ein elektronisches Format zulässt; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. startblock hält den vollständigen Text vor der Bestätigung abrufbar und speicherbar bereit und macht ihn dem Veranstalter dauerhaft im Administrationsbereich zugänglich. Die jeweils bestätigte Fassung ergibt sich aus der Fassungsnummer und dem Datum in der Kopfzeile dieses Dokuments.
Die Parteien schließen diesen Vertrag als Anlage zum Nutzungsvertrag über die Plattform startblock (Allgemeine Geschäftsbedingungen, abrufbar unter startblock.run/rechtliches/agb).
§ 1 Gegenstand, Dauer und Verhältnis zu den AGB
(1) startblock stellt dem Veranstalter eine Plattform für die Durchführung von Lauf-, Trail-, Walking- und Wanderveranstaltungen bereit: Event-Website, Online-Anmeldung, Ticketing, Ergebnis- und Urkundenverwaltung, Check-in, Helfer- und Schichtplanung, Kommunikation mit Teilnehmenden sowie Streckenplanung. Soweit startblock dabei personenbezogene Daten verarbeitet, über deren Zwecke und Mittel der Veranstalter entscheidet, geschieht dies ausschließlich im Auftrag des Veranstalters.
(2) Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Art der verarbeiteten Daten und die Kategorien der betroffenen Personen sind in Anlage 1 festgelegt.
(3) Dieser Vertrag gilt für die Laufzeit des Nutzungsvertrages zwischen den Parteien. Er beginnt mit der Bestätigung nach Absatz „Parteien und Zustandekommen“ und endet mit dem Nutzungsvertrag; § 9 (Löschung und Rückgabe) und § 10 (Haftung) gelten darüber hinaus fort.
(4) Dieser Vertrag geht den AGB in allen Fragen des Datenschutzes vor. Im Übrigen gelten die AGB; die dort getroffenen Regelungen zu Leistungsumfang, Entgelten und Laufzeit bleiben unberührt.
§ 2 Konkretisierung des Auftrags
(1) Die im Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten, ihre Zwecke, die Datenkategorien, die Kategorien betroffener Personen und die Speicherdauern ergeben sich abschließend aus Anlage 1.
(2) Die Daten werden vorrangig in der Europäischen Union verarbeitet: Datenbank, Authentifizierung und Objektspeicher liegen in der Region eu-central-1 (Frankfurt am Main), die Serverfunktionen der Web-Anwendungen in der Region fra1 (Frankfurt am Main), der Versand der E-Mails in der Region eu-west-1 (Irland), der Support-Chat in Frankreich. Darüber hinaus findet eine Verarbeitung in Drittländern statt, soweit Anlage 3 dies ausweist — insbesondere die Speicherung von E-Mail-Inhalten, Versandprotokollen und Metadaten in den Vereinigten Staaten (30 Tage), Steuerungs- und Protokolldaten des Hostinganbieters in den Vereinigten Staaten sowie dessen Auslieferung über ein weltweites Netz; hinzu kommt der Sitz des Vertragspartners der Datenbank in einem Drittland (Singapur), weshalb auch diese Übermittlung auf Standarddatenschutzklauseln gestützt wird. Diese Übermittlungen erfolgen nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 6.
(3) Eine Änderung des Auftragsgegenstands erfolgt durch Änderung dieses Vertrages oder durch eine Weisung nach § 4.
§ 3 Abgrenzung — was nicht Auftragsverarbeitung ist
(1) Für die folgenden Verarbeitungen ist startblock selbst Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Sie sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, und der Veranstalter erteilt insoweit keine Weisungen:
a) Teilnehmer-Konto. Das kontoübergreifende Konto der Teilnehmenden („Mein Bereich“, App-Login) mit Anmelde-E-Mail-Adressen, gespeichertem Profil, der Zusammenführung von Anmeldungen über Veranstaltungen verschiedener Veranstalter hinweg sowie Export und Löschung der Kontodaten. Grundlage ist der Vertrag zwischen startblock und der Teilnehmer:in über die Kontonutzung.
b) Veranstalter-Konto und Team. Anlage und Verwaltung des Veranstalter-Kontos, Stammdaten des Veranstalters, Benutzerkonten der Mitarbeitenden (Rollen „admin“, „orga“, „helfer“), Einladungen und Zugangsverwaltung.
c) Gebührenabrechnung. Ermittlung und Einzug der Plattformgebühr, das PRO-Abonnement und die monatliche Sammelrechnung einschließlich der zugehörigen Zahlungs- und Rechnungsdaten.
d) Cookielose Reichweitenmessung aller Oberflächen — einschließlich der Veranstaltungsseiten. Die Messung der Seitenaufrufe auf startblock.run, auf admin.startblock.run und auf jeder Veranstaltungsseite. startblock entscheidet über den Einsatz, den Zweck — Überwachung des Betriebs und Auswertung der Nutzung der Plattform — und die Mittel dieser Messung allein und ist dafür Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Veranstalter kann die Messung weder ein- noch ausschalten, er kann sie nicht auswerten, und ihm liegen keine Daten aus ihr vor; sie ist deshalb auch auf seiner Veranstaltungsseite keine Verarbeitung im Auftrag. startblock stützt sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Messung arbeitet ohne Cookie und ohne geräteübergreifende Kennung; die Besucherkennung ist ein Hashwert aus der Anfrage mit einer Lebensdauer von 24 Stunden. Besucher:innen einer Veranstaltungsseite können der Messung über den Schalter unter /rechtliches/datenschutz dieser Seite widersprechen; der Widerspruch wird im Browser gespeichert. Ein Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ist darüber hinaus jederzeit gegenüber startblock möglich (hallo@startblock.run).
e) Plattformsicherheit. Server- und Zugriffsprotokolle der eingesetzten Anbieter, Missbrauchsabwehr und die plattformweiten datenbankgestützten Zugriffszähler, die die IP-Adresse ausschließlich als HMAC-Hashwert führen; der Zähler der Konto-Zuordnung speichert zusätzlich die Kennung des betroffenen Kontos und den Ausgang des Versuchs. Dazu gehört auch die Missbrauchsabwehr an den Formularen der Veranstaltungsseite (Aufbewahrung sieben Tage, automatisiert gelöscht).
f) Betrieb der App „Startblock“. Bereitstellung und Betrieb der Anwendung selbst einschließlich der auf dem Endgerät gespeicherten Sitzungs- und Zwischenspeicherdaten und des Vertriebs über die App-Stores. Die über die App verarbeiteten Veranstaltungsdaten (Anmeldung, Ticket, Check-in, Helferplan, Chat) bleiben Auftragsverarbeitung nach Anlage 1.
Über diese Verarbeitungen informiert die Datenschutzerklärung der Plattform (abrufbar unter startblock.run/rechtliches/datenschutz).
(2) Was aus Absatz 1 lit. d für den Veranstalter folgt. Die Reichweitenmessung auf seiner Veranstaltungsseite ist keine Verarbeitung im Auftrag; Anlage 1 führt sie deshalb nicht auf, und der Veranstalter erteilt zu ihr keine Weisungen. Er hat startblock in der Datenschutzerklärung seiner Veranstaltungsseite als Verantwortlichen dieser Messung und als Empfänger der dabei erhobenen Daten zu nennen und auf die Datenschutzerklärung der Plattform (startblock.run/rechtliches/datenschutz) sowie auf den Widerspruchsschalter unter /rechtliches/datenschutz seiner Veranstaltungsseite zu verweisen; der Mustertext nach § 8 Abs. 2 enthält die Formulierung. Der Schalter ist an die Datenschutzseite der Veranstaltungsseite gebunden, weshalb der Veranstalter diese Seite veröffentlichen muss (§ 8 Abs. 2). Widersprüche betroffener Personen gegen diese Messung beantwortet startblock selbst; geht ein solcher Widerspruch beim Veranstalter ein, leitet er ihn an hallo@startblock.run weiter.
(3) Zahlungsabwicklung durch Stripe. Die Startgelder werden über ein Stripe-Konto abgewickelt, dessen Inhaber der Veranstalter ist. Der Veranstalter ist insoweit unmittelbarer Vertragspartner von Stripe (Connected Account Agreement) und Zahlungsempfänger. Stripe ist für die Zahlungs-, Betrugs- und Identifizierungsdaten eigener Verantwortlicher und deshalb kein Unterauftragsverarbeiter von startblock; Stripe steht nicht in Anlage 3. Der Veranstalter hat Stripe in seiner eigenen Datenschutzerklärung als Empfänger zu nennen. startblock verarbeitet lediglich die Zahlungsfakten zur Anmeldung (Anlage 1 Nr. 2) und zieht die Plattformgebühr ein. Im Zahlungsschritt des Anmeldeformulars lädt die Seite die Bezahlkomponente von Stripe; dabei setzt Stripe die Cookies __stripe_mid (Laufzeit ein Jahr) und __stripe_sid (30 Minuten) zur Betrugsprävention und erhebt selbst Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsmitteldaten, IP-Adresse, Geräteinformationen und — als Teil der erweiterten Betrugssignale — Mausaktivität. Die Komponente wird erst geladen, wenn die anmeldende Person den Zahlungsschritt erreicht. Der Veranstalter hat dies in seiner Datenschutz- und Cookie-Information zu berücksichtigen.
(4) Freigabe an das Teilnehmer-Konto. Meldet sich eine Teilnehmer:in mit ihrer E-Mail-Adresse an einem Teilnehmer-Konto an, ordnet startblock die zu dieser Adresse gehörenden Anmeldungen dem Konto zu. Diese Zuordnung geschieht auf Wunsch der Teilnehmer:in und erstreckt sich auf Anmeldungen bei verschiedenen Veranstaltern. Das Konto entsteht dabei mit dem ersten Login über den Einmalcode; eine gesonderte Erklärung über die Zusammenführung ist damit nicht verbunden. Der Veranstalter stützt diese Offenlegung auf seine eigene Rechtsgrundlage und weist sie in seiner Datenschutzerklärung als Empfängerkategorie aus. Der Veranstalter weist startblock hiermit an, die von ihm verantworteten Anmeldedaten für diesen Zweck freizugeben und der Teilnehmer:in in ihrem Konto anzuzeigen. Die Verknüpfung selbst und die im Konto gespeicherten Profildaten sind eine eigene Verarbeitung von startblock nach Absatz 1 lit. a; die Anmeldung bleibt davon unberührt beim Veranstalter. Die Teilnehmer:in kann die Verknüpfung jederzeit lösen; die Löschung des Kontos löscht nur das Konto, nicht die Anmeldung.
(5) Eigenständige Dritte auf den Event-Sites. Bindet der Veranstalter Inhalte Dritter in seine Veranstaltungsseite ein (Videoeinbettungen, Kartenausschnitte fremder Anbieter), entscheidet er darüber selbst; die daraus folgenden Übermittlungen an diese Dritten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und in der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu behandeln. Unabhängig davon lädt die von startblock gelieferte Veranstaltungsseite auf jeder Seite Schriftarten von Servern der Google LLC (USA) und auf der Streckendetailseite Kartenkacheln der Hyperknot Software Kft. (Ungarn); dabei werden die IP-Adresse und die Browserangaben der Besucher:in an diese Empfänger übermittelt. Diese Einbindung veranlasst startblock; die Empfänger handeln als eigene Verantwortliche (Anlage 3, Ausschlussliste), und der Veranstalter hat sie in seiner Datenschutzerklärung aufzuführen.
§ 4 Weisungen
(1) startblock verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Veranstalters. Das gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Ist startblock nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilt startblock dem Veranstalter diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen sowie die Nutzung der Plattformfunktionen durch den Veranstalter und seine berechtigten Mitarbeitenden sind dokumentierte Weisungen. Insbesondere gilt als Weisung, welche Veranstaltungen angelegt, welche Anmeldefelder und Optionen erhoben, welche Seiten und Listen veröffentlicht, welche Mails ausgelöst, welche Medien hochgeladen und welche Daten exportiert, berichtigt, anonymisiert oder gelöscht werden.
(3) Weisungen außerhalb der Plattformfunktionen erteilt der Veranstalter in Textform an hallo@startblock.run, und zwar durch eine Person, die im Veranstalter-Konto die Rolle „admin“ innehat oder sonst zur Vertretung berechtigt ist. startblock dokumentiert mündliche Weisungen unverzüglich in Textform und bestätigt sie dem Veranstalter.
(4) Ist startblock der Auffassung, dass eine Weisung gegen die Datenschutz-Grundverordnung oder andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt, teilt startblock dies dem Veranstalter unverzüglich mit (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2 DSGVO). startblock darf die Ausführung der Weisung aussetzen, bis der Veranstalter sie bestätigt oder ändert. Hält der Veranstalter eine offensichtlich rechtswidrige Weisung aufrecht, darf startblock die Ausführung verweigern.
(5) Weisungen, die über die Plattformfunktionen hinausgehen und bei startblock einen nicht nur unerheblichen Aufwand auslösen (etwa individuelle Datenaufbereitungen, Sonderauswertungen, Migrationen), führt startblock nach Aufwand aus. startblock teilt den voraussichtlichen Aufwand vorher mit; die Ausführung setzt die Zustimmung des Veranstalters in Textform voraus. Maßnahmen, zu denen startblock nach diesem Vertrag oder nach der Datenschutz-Grundverordnung ohnehin verpflichtet ist, sind mit dem Entgelt nach den AGB abgegolten.
(6) Keine eigenen Zwecke. startblock verarbeitet die im Auftrag verarbeiteten Daten nicht für eigene Zwecke. Insbesondere nutzt startblock sie nicht zur Werbung, nicht zur Erstellung veranstalterübergreifender Auswertungen und nicht zum Training oder zur Verbesserung von Modellen künstlicher Intelligenz und gibt sie zu diesen Zwecken auch nicht an Unterauftragsverarbeiter weiter. Zulässig bleiben die Verarbeitungen, die zur Erbringung der Leistung, zur Sicherstellung des Betriebs und der Sicherheit der Plattform sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind, sowie die in § 3 genannten eigenverantwortlichen Verarbeitungen.
§ 5 Pflichten von startblock
(1) Vertraulichkeit. startblock wird derzeit von Janik Kahle ohne weitere Beschäftigte betrieben. Janik Kahle verpflichtet sich hiermit persönlich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Auftrag verarbeiteten Daten; die Verpflichtung gilt über das Ende dieses Vertrages hinaus. Künftige Mitarbeitende, Auszubildende und freie Mitarbeitende werden vor der ersten Verarbeitung schriftlich oder in elektronischer Form zur Vertraulichkeit verpflichtet, soweit sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen; die Verpflichtungen werden dokumentiert und dem Veranstalter auf Anfrage nachgewiesen.
(2) Technische und organisatorische Maßnahmen. startblock trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 (Technische und organisatorische Maßnahmen) beschrieben sind. Die Maßnahmen dürfen fortentwickelt werden; das Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen dokumentiert startblock und teilt sie dem Veranstalter auf Anfrage mit.
(3) Unterstützung bei Betroffenenrechten. startblock unterstützt den Veranstalter mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III der DSGVO nachzukommen. Dafür stehen im Administrationsbereich insbesondere zur Verfügung: Auskunft und Herausgabe über die Teilnehmerverwaltung und den Datenexport (im Tarif PRO; im Tarif FREE über die Anforderung nach § 9 Abs. 2), Berichtigung von Anmeldedaten einschließlich der E-Mail-Adresse, Übertragung einer Anmeldung auf eine andere Person sowie die Anonymisierung einer Anmeldung. Reichen die Funktionen nicht aus, unterstützt startblock auf Weisung darüber hinaus, insbesondere bei der Zusammenstellung von Daten, die die Oberfläche nicht ausgibt (Zahlungsfakten, Check-ins, Protokollzeilen des Versands und der Anmeldehistorie). startblock leitet Anträge betroffener Personen, die bei startblock eingehen und die Verarbeitung im Auftrag des Veranstalters betreffen, unverzüglich an den Veranstalter weiter und beantwortet sie nicht selbst.
(4) Grenzen, die der Veranstalter kennen muss. Die Anonymisierung einer Anmeldung erhält aus Belegzwecken Startnummer, Status, gebuchte Optionen, Zahlungsfakten und Check-ins; eine bereits veröffentlichte Ergebniszeile wird davon nicht erfasst, weil sie den Namen als eigenständige Kopie führt (Anlage 1 Nr. 3, § 9 Abs. 4). Die Erinnerungsmails 7 Tage und 1 Tag vor der Veranstaltung tragen einen Abmeldekopf (List-Unsubscribe), der auf das Postfach von startblock verweist; ein Abmeldekennzeichen an der Anmeldung besteht nicht. Abmeldewünsche, die auf diesem Weg eingehen, leitet startblock nach Absatz 3 an den Veranstalter weiter und setzt sie auf dessen Weisung um — derzeit nur durch Anonymisierung oder Löschung der Anmeldung. Ein Widerspruch gegen die öffentliche Start- oder Teilnehmerliste ist nur durch Anonymisierung umsetzbar, weil es kein Opt-out-Kennzeichen gibt. startblock weist hierauf hin, damit der Veranstalter seine Antworten an betroffene Personen darauf einstellen kann; startblock arbeitet an einer Abhilfe. Der Support-Chat auf der Veranstaltungsseite wird von einem KI-Sprachmodell beantwortet. Ein Hinweis auf die KI-Natur des Systems, den Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 seit dem 2. August 2026 verlangt, wird derzeit nicht angezeigt; startblock stellt ihn als Anbieter des Systems kurzfristig bereit und weist den Veranstalter darauf hin, damit er es bei den Texten seiner Veranstaltungsseite berücksichtigen kann.
(5) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. startblock meldet dem Veranstalter jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die im Auftrag verarbeitete Daten betrifft, unverzüglich. Eine erste Meldung mit den bis dahin bekannten Angaben erfolgt spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, die vollständige Meldung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung. Die Meldung erfolgt in Textform an die im Veranstalter-Konto hinterlegte Kontaktadresse und enthält mindestens: eine Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit den Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, den Namen und die Kontaktdaten der Kontaktstelle nach Absatz 8, eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen sowie eine Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen (Art. 33 Abs. 3 DSGVO). Lassen sich Angaben nicht gleichzeitig bereitstellen, liefert startblock sie ohne unangemessene Verzögerung nach. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und die Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO) nimmt der Veranstalter vor; startblock unterstützt ihn dabei.
(6) Unterstützung bei Sicherheit, Folgenabschätzung und Konsultation. startblock unterstützt den Veranstalter unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der startblock zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde. Die dafür erforderlichen Angaben zu Verarbeitungsvorgängen, Unterauftragsverarbeitern und Schutzmaßnahmen stellt startblock auf Anfrage zur Verfügung.
(7) Verzeichnis. startblock führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die im Auftrag des Veranstalters ausgeführt werden (Art. 30 Abs. 2 DSGVO), und legt es der Aufsichtsbehörde auf Anforderung vor. Der Veranstalter erhält auf Anfrage den ihn betreffenden Auszug.
(8) Kontaktstelle. startblock hat keinen Datenschutzbeauftragten bestellt; nach derzeitiger Sachlage besteht keine Bestellpflicht nach Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG (kein umfangreiches Verarbeiten besonderer Kategorien als Kerntätigkeit, keine umfangreiche regelmäßige Überwachung, weniger als zwanzig ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigte Personen). Kontaktstelle für alle Datenschutzfragen aus diesem Vertrag ist hallo@startblock.run, Telefon [TELEFON].
(9) Anfragen Dritter. Erhält startblock eine Anfrage einer Aufsichtsbehörde, einer Strafverfolgungs- oder sonstigen Behörde, die im Auftrag verarbeitete Daten betrifft, informiert startblock den Veranstalter unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist. Daten des Veranstalters gibt startblock an Dritte nur heraus, wenn eine rechtsverbindliche Anordnung vorliegt oder der Veranstalter zugestimmt hat.
(10) Berichtigung, Löschung, Einschränkung. startblock berichtigt, löscht oder schränkt die Verarbeitung der im Auftrag verarbeiteten Daten nur auf Weisung des Veranstalters ein, soweit keine gesetzliche Pflicht zu einem anderen Vorgehen besteht.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Veranstalter erteilt startblock die allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen. Die bei Abschluss dieses Vertrages eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 und ausführlich im Register der Unterauftragsverarbeiter aufgeführt und mit diesem Vertrag genehmigt.
(2) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen, die startblock ohne Zugriff auf die im Auftrag verarbeiteten Daten in Anspruch nimmt, etwa Telekommunikationsdienste, Post- und Transportleistungen oder die Wartung fremder Endgeräte. startblock stellt auch dort die Vertraulichkeit sicher.
(3) startblock informiert den Veranstalter über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters mindestens vier Wochen vorher in Textform per E-Mail an die im Veranstalter-Konto hinterlegte Kontaktadresse. Die Information nennt den Dienst, den Rechtsträger, den Sitz, die Leistung, den Verarbeitungsort und die Garantie für eine etwaige Drittlandübermittlung. Wird startblock ein Wechsel mit kürzerer Vorlauffrist aufgezwungen — insbesondere weil ein Unterauftragsverarbeiter oder dessen eigener Dienstleister die Leistung einstellt oder kündigt — oder ist der Wechsel zur Abwehr einer erheblichen und unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Plattform oder der im Auftrag verarbeiteten Daten erforderlich, so kann startblock ihn vor Ablauf der Frist aus Satz 1 vornehmen. In diesen Fällen informiert startblock den Veranstalter unverzüglich, im Fall der Gefahrenabwehr spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem Wechsel, in Textform mit den Angaben nach Satz 2; die Maßnahme bleibt auf das zur Gefahrenabwehr Erforderliche beschränkt. Satz 1 gilt dann nicht; das Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht nach Absatz 4 bleibt unberührt und besteht auch dann, wenn der Wechsel bereits vollzogen ist.
(4) Der Veranstalter kann der Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information in Textform widersprechen. Der Widerspruch ist zu begründen; als Grund genügt ein nachvollziehbarer datenschutzrechtlicher Einwand. Halten die Parteien nicht binnen zwei weiterer Wochen eine einvernehmliche Lösung fest, kann der Veranstalter den Nutzungsvertrag und diesen Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wechsels außerordentlich kündigen; § 8 Abs. 3 der AGB (keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte) bleibt unberührt. Erhebt der Veranstalter innerhalb der Frist keinen Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt; startblock weist in der Information nach Absatz 3 ausdrücklich auf die Frist und auf diese Bedeutung des Schweigens hin.
(5) startblock verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten, die in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet startblock gegenüber dem Veranstalter für dessen Verhalten wie für eigenes.
(6) Eine Übermittlung an Unterauftragsverarbeiter in Drittländern erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen des Kapitels V der DSGVO erfüllt sind. startblock stützt diese Übermittlungen auf die Standarddatenschutzklauseln der Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) in Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter); soweit ein Anbieter zusätzlich nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist, tritt diese Zertifizierung neben die Standarddatenschutzklauseln, ersetzt sie aber nicht. startblock dokumentiert je Drittlandsdienst eine kurze Beurteilung der Übermittlungsfolgen und stellt sie dem Veranstalter auf Anfrage zur Verfügung. startblock schließt die Standarddatenschutzklauseln als Datenexporteur in eigenem Namen ab. Soweit ein Unterauftragsverarbeiter den Abschluss von Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) oder die Beteiligung des Verantwortlichen verlangt, bevollmächtigt der Veranstalter startblock hiermit, die Standarddatenschutzklauseln in seinem Namen abzuschließen; startblock weist die abgeschlossenen Klauseln auf Anfrage nach.
(7) Anlage 3 gibt den Stand bei Vertragsschluss wieder. Änderungen werden nur nach dem Verfahren der Absätze 3 und 4 wirksam; die fortgeschriebene Liste im Register der Unterauftragsverarbeiter bildet den jeweils erreichten Stand ab und ersetzt dieses Verfahren nicht.
§ 7 Kontroll- und Nachweisrechte
(1) startblock stellt dem Veranstalter alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Veranstalter oder einen von ihm beauftragten Prüfer und trägt zu diesen bei (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
(2) Der Nachweis erfolgt vorrangig durch Auskünfte in Textform, durch die Anlagen 2 und 3 dieses Vertrages, durch aktuelle Zertifikate, Testate und Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter (etwa SOC-2-Berichte) sowie durch die Protokolle der automatisierten Prüfläufe, mit denen startblock die Mandantentrennung und die Zugriffsregeln der Datenbank nach jeder Änderung überprüft (derzeit 311 Prüffälle, Sollquote 311 von 311). startblock beantwortet Anfragen nach diesem Absatz innerhalb von vier Wochen.
(3) Genügen die Nachweise nach Absatz 2 nicht, kann der Veranstalter eine Überprüfung vor Ort oder per Fernzugriff verlangen. Sie findet einmal je Kalenderjahr ohne besonderen Anlass statt, nach Ankündigung mit einer Frist von vier Wochen in Textform, während der üblichen Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebsablaufs und ohne Zugriff auf Daten anderer Veranstalter. Bei einem konkreten Anlass — insbesondere nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde — ist eine Überprüfung auch außerhalb dieses Turnus und kurzfristig möglich.
(4) Beauftragt der Veranstalter einen Dritten mit der Überprüfung, darf dieser kein Wettbewerber von startblock sein und ist zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Kosten des Prüfers trägt der Veranstalter. Den eigenen Aufwand trägt startblock, soweit die Überprüfung einmal jährlich stattfindet; darüber hinausgehende Überprüfungen ohne Anlass vergütet der Veranstalter nach Aufwand gemäß § 4 Abs. 5.
(5) startblock duldet Kontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörden und wirkt an ihnen mit. Ordnet eine Aufsichtsbehörde gegenüber dem Veranstalter eine Prüfung an, die die Verarbeitung im Auftrag betrifft, unterstützt startblock ihn.
§ 8 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und — soweit einschlägig — Art. 9 DSGVO, sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen.
(2) Der Veranstalter erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO gegenüber Teilnehmenden, Käufer:innen, Helfer:innen und sonstigen betroffenen Personen. Das gilt auch dort, wo eine Person die Daten einer anderen Person eingibt, etwa beim Kauf eines Tickets für Dritte. startblock stellt dem Veranstalter Mustertexte für Impressum, Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen zur Verfügung. Diese Muster sind eine unverbindliche Arbeitshilfe ohne Rechtsberatung; der Veranstalter prüft, ergänzt und verantwortet die auf seiner Veranstaltungsseite veröffentlichten Texte selbst. Der Widerspruchsschalter gegen die Reichweitenmessung, für die startblock selbst Verantwortlicher ist (§ 3 Abs. 1 lit. d), ist an die Datenschutzseite der Veranstaltungsseite gebunden; der Veranstalter muss sie deshalb veröffentlichen, damit Besucher:innen ihn erreichen, und startblock dort nach § 3 Abs. 2 als Verantwortlichen der Messung nennen.
(3) Der Veranstalter entscheidet, welche Angaben im Anmeldeformular erhoben werden, welche Listen und Seiten er veröffentlicht, welche Felder sein Kontaktformular enthält und welche Medien er hochlädt. Er trägt dafür Sorge, dass
a) für die Veröffentlichung von Start-, Teilnehmer- und Ergebnislisten eine Rechtsgrundlage besteht, die betroffenen Personen darüber informiert sind und ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO bearbeitet wird; er beachtet dabei, dass die Teilnehmerliste auch noch nicht bezahlte Anmeldungen ausweist und die Ergebnisliste dauerhaft öffentlich bleibt (Anlage 1 Nr. 3); er prüft außerdem, ob die dauerhafte, namentlich durchsuchbare Veröffentlichung der Ergebnisse, die Teilnehmerliste ohne Widerspruchsmöglichkeit und die ohne Zugangsschutz über die Startnummer abrufbaren Urkunden bei ihm eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO auslösen; startblock unterstützt ihn dabei nach § 5 Abs. 6;
b) für die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, eine Rechtsgrundlage besteht; der Anmeldevorgang der Plattform erhebt keine Einwilligung in die Anfertigung oder Veröffentlichung von Fotos, sondern ausschließlich die Bestätigung der Teilnahmebedingungen. Der Objektspeicher für Medien ist öffentlich lesbar; hochgeladene Dateien sind über ihre Adresse ohne Anmeldung abrufbar;
c) Einwilligungen, Widersprüche und Widerrufe dokumentiert und umgesetzt werden; die Plattform führt keine Einwilligungshistorie.
(4) Weisungen nach § 4 Abs. 3 erteilt der Veranstalter nachvollziehbar und dokumentiert sie für die eigene Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
(5) Der Veranstalter hält die im Veranstalter-Konto hinterlegte Kontaktadresse aktuell und stellt sicher, dass dort eingehende Nachrichten zeitnah bearbeitet werden. An diese Adresse richtet startblock die Informationen nach § 6 Abs. 3 und die Meldungen nach § 5 Abs. 5; an sie gehen außerdem die Nachrichten aus dem Kontaktformular der Veranstaltungsseite.
(6) Der Veranstalter benennt die Personen, die für sein Konto zugriffsberechtigt sind, vergibt die Rollen sorgfältig und entzieht sie unverzüglich, wenn die Berechtigung entfällt. Er hält seine Zugangsdaten geheim.
(7) Minderjährige. Werden Minderjährige zur Veranstaltung angemeldet, stellt der Veranstalter sicher, dass die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erfolgt oder von ihnen genehmigt ist und dass diese über die Verarbeitung — insbesondere über die Veröffentlichung in Start-, Teilnehmer- und Ergebnislisten und über Fotoveröffentlichungen — informiert sind. Erklärungen zu Einwilligung, Widerspruch und Löschung nimmt der Veranstalter von den Erziehungsberechtigten entgegen und setzt sie um. Die Plattform prüft das Alter nicht und unterscheidet nicht zwischen Anmeldungen durch die betroffene Person selbst und durch Dritte.
§ 9 Löschung und Rückgabe
(1) Nach Beendigung dieses Vertrages löscht startblock die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie zurück — nach Wahl des Veranstalters. Der Veranstalter teilt seine Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in Textform mit. Trifft er keine Wahl, löscht startblock die Daten nach Absatz 3.
(2) Herausgabe. Der Veranstalter kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit und innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende herausverlangen. Im Administrationsbereich steht Veranstaltern des Tarifs PRO ein Selbstbedienungs-Export zur Verfügung. Unabhängig vom gebuchten Tarif stellt startblock die Daten auf ein Verlangen in Textform innerhalb von 14 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV) bereit (AGB § 9 Abs. 4).
(3) Löschung. startblock löscht die im Auftrag verarbeiteten Daten einschließlich bestehender Kopien spätestens 90 Tage nach Ende dieses Vertrages, im Übrigen auf Weisung des Veranstalters. Die Löschung wird dem Veranstalter auf Anfrage in Textform bestätigt.
(4) Ausnahmen, die der Veranstalter kennen muss.
a) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die startblock selbst einer Aufbewahrungspflicht nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt; das betrifft die Belege der eigenen Gebührenabrechnung (§ 147 AO, § 257 HGB, zehn Jahre), die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind (§ 3 Abs. 1 lit. c). Soweit der Veranstalter selbst zur Aufbewahrung von Zahlungsbelegen und der zugehörigen Anmeldedaten verpflichtet ist, erhält er diese Daten nach Absatz 2 heraus; auf seine Weisung hält startblock sie stattdessen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist vor und beschränkt den Zugriff auf den Belegzweck, danach werden sie gelöscht. Trifft der Veranstalter keine Weisung, gilt Absatz 3. Eine technische Verarbeitungssperre im Sinne von Art. 18 DSGVO besteht derzeit nicht, ebenso wenig ein automatisierter Löschlauf nach Fristablauf; die Löschung erfolgt auf Weisung oder im manuellen Durchlauf (Absatz 5). Aus technischen Gründen entfernt das Löschen einer Anmeldung zugleich die zugehörigen Zahlungsfakten; für den Belegerhalt ist deshalb die Anonymisierung der richtige Weg.
b) Ergebnislisten bleiben nach der Weisung des Veranstalters dauerhaft öffentlich abrufbar, bis der Veranstalter die Löschung der Ergebnisse oder der Veranstaltung anweist. Die veröffentlichte Ergebniszeile führt Name, Verein, Kategorie, Geschlecht und Zeit als eigenständige Kopie; sie wird von der Anonymisierung einer Anmeldung und von der Löschung eines Teilnehmer-Kontos nicht erfasst. Will der Veranstalter einem Löschverlangen einer betroffenen Person nachkommen, muss er die Ergebniszeile gesondert anweisen.
c) Sicherungskopien werden nicht gesondert gelöscht; sie laufen nach den Fristen der Unterauftragsverarbeiter aus (Anlage 3, Fristen im Register der Unterauftragsverarbeiter). Das gilt ebenso für die Kopien versandter E-Mails beim Versanddienstleister, der Inhalte und Protokolle 30 Tage vorhält. Während dieser Zeit sind die Daten von der Verarbeitung ausgenommen und werden nicht wiederhergestellt, außer zur Wiederherstellung des Betriebs nach einem Ausfall.
(5) Automatisiert und zeitgesteuert gelöscht werden allein die Zähler der Missbrauchsabwehr (täglich, Aufbewahrung sieben Tage); sie sind eine eigene Verarbeitung von startblock nach § 3 Abs. 1 lit. e. Der Aufrufzähler des Routing-Dienstes (Anlage 1 Nr. 14) enthält keinen Personenbezug (Veranstaltung, Tag, Anzahl) und wird bei jedem Aufruf um Einträge älter als 30 Tage bereinigt. Alle übrigen Speicherdauern in Anlage 1 setzt startblock auf Weisung oder in regelmäßigen manuellen Durchläufen um. startblock benennt diese Grenze ausdrücklich, damit der Veranstalter sie in seiner eigenen Rechenschaftspflicht berücksichtigen kann.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen richtet sich nach Art. 82 DSGVO und kann durch diesen Vertrag nicht abbedungen werden. Die nachfolgenden Regelungen betreffen ausschließlich das Innenverhältnis der Parteien.
(2) Im Innenverhältnis trägt jede Partei den Anteil am Schaden, der ihrem Verantwortungsbeitrag entspricht. Wird eine Partei von einer betroffenen Person oder einer Aufsichtsbehörde in Anspruch genommen, obwohl die andere Partei den Verstoß zu vertreten hat, kann sie von dieser Ausgleich verlangen (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).
(3) Der Veranstalter stellt startblock von Ansprüchen Dritter frei, soweit der Schaden darauf beruht, dass startblock eine Weisung des Veranstalters ausgeführt hat, auf deren mögliche Rechtswidrigkeit startblock nach § 4 Abs. 4 hingewiesen hatte und die der Veranstalter aufrechterhalten hat, oder darauf, dass der Veranstalter seine Pflichten aus § 8 verletzt hat.
(4) Im Übrigen gilt die Haftungsregelung der AGB (§ 12) einschließlich der dortigen Begrenzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingendem Recht, insbesondere nach Art. 82 DSGVO.
(5) Geldbußen der Aufsichtsbehörden trägt die Partei, gegen die sie verhängt werden; eine pauschale Abwälzung findet nicht statt.
§ 11 Laufzeit und Beendigung
(1) Dieser Vertrag ist untrennbar mit dem Nutzungsvertrag verbunden. Er beginnt und endet mit ihm.
(2) Eine gesonderte Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen; die Kündigung des Nutzungsvertrages erfasst diesen Vertrag. Unberührt bleibt das Sonderkündigungsrecht nach § 6 Abs. 4.
(3) Kommt startblock seinen Pflichten aus diesem Vertrag trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Veranstalter den Nutzungsvertrag und damit diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Die Fortschreibung der Anlagen nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 7 bleibt davon unberührt.
(2) startblock kann diesen Vertrag ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an Entscheidungen oder Vorgaben der Aufsichtsbehörden oder an eine Änderung der eingesetzten Technik erforderlich ist und die Änderung den Veranstalter nicht unangemessen benachteiligt; das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung bleibt unberührt. startblock teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hin. Der Veranstalter kann der Änderung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; in diesem Fall kann jede Partei den Nutzungsvertrag und damit diesen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB gehen in Datenschutzfragen die Regelungen dieses Vertrages vor; bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und einer Weisung des Veranstalters gilt § 4 Abs. 4.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des Unionsrechts bleiben unberührt.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Regelungslücken.
(6) Zuständige Aufsichtsbehörde für startblock ist [AUFSICHTSBEHÖRDE].
Anlage 1 — Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffenenkreise, Dauer
Gegenstand: Betrieb der Veranstaltungswebsite, Online-Anmeldung und Ticketing, Ergebnis- und Urkundenverwaltung, Einlass- und Kontrollpunkte, Helfer- und Schichtplanung, Kommunikation mit Teilnehmenden und Helfer:innen sowie Streckenplanung für die Veranstaltungen des Veranstalters.
Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung (an die vom Veranstalter bestimmten Empfänger und, soweit vom Veranstalter veröffentlicht, an die Öffentlichkeit), Löschen und Vernichten — automatisiert in der von startblock betriebenen Plattform.
Betroffene Personen: Teilnehmende (einschließlich Minderjähriger — das Geburtsdatum wird für die Wertungsklasse erhoben, Kinderläufe sind ein Regelfall), Käufer:innen, die ein Ticket für eine andere Person erwerben, Helfer:innen, Mitarbeitende des Veranstalters, Besucher:innen der Veranstaltungsseite, Absender:innen von Kontaktformular und Support-Chat sowie Personen, die auf vom Veranstalter hochgeladenen Fotos erkennbar sind.
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO werden nicht planmäßig verarbeitet. Der Veranstalter darf Angaben zu Gesundheit, Weltanschauung oder Ähnlichem nur erheben, wenn er dafür eine Rechtsgrundlage hat und dies startblock vorher in Textform mitteilt.
| Nr. | Verarbeitungstätigkeit | Zweck | Datenkategorien | Betroffene | Speicherdauer |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Anmeldung und Ticketing | Begründung und Durchführung des Teilnahmevertrages, Vergabe von Startnummern, Ausgabe der Startunterlagen | Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht (w/m/d), Telefonnummer (wird erhoben, ist aber über die Oberfläche und die Schnittstelle für die Mitarbeitenden des Veranstalters nicht lesbar — Auskunft nur über den Weg nach § 5 Abs. 3), Verein, Nationalität, gewählte Strecke und Tickettyp, gebuchte Optionen (z. B. Shirt, Verpflegung), Spendenbetrag, Bestätigung der Teilnahmebedingungen mit Zeitpunkt, Startnummer, Status, Anmeldequelle (Web/App), Ticket- und Zugangs-Token, Kennzeichen der Käufer:in bei Kauf für Dritte | Teilnehmende, Käufer:innen | bis zum Ende des auf die Veranstaltung folgenden Kalenderjahres; Daten mit Belegbezug bis zum Ablauf der Frist nach Nr. 2 |
| 2 | Zahlungsfakten zur Anmeldung | Nachvollzug des Zahlungsstatus, Mahnwesen, Erstattungen, Buchführung | Kennungen des Zahlungsvorgangs beim Zahlungsdienstleister, Betrag, Währung, Gebühren, Zahlungsmethode, Status, Mahnstufe, Zahlungszeitpunkt — keine Kartendaten; die Zahlung selbst wickelt Stripe als eigener Verantwortlicher über das Konto des Veranstalters ab (§ 3 Abs. 3) | Zahlende | solange der Veranstalter zur Aufbewahrung verpflichtet ist, längstens 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB); startblock hält die Daten auf seine Weisung vor (§ 9 Abs. 4 lit. a) |
| 3 | Start-, Teilnehmer- und Ergebnislisten | Veröffentlichung von Meldeliste und Wettkampfergebnis, sportliches Archiv | Teilnehmerliste: Startnummer, vollständiger Name, Verein, Kategorie, Strecke — für alle Anmeldungen einschließlich noch nicht bezahlter, namentlich durchsuchbar. Ergebnisliste: Startnummer, Name, Verein, Kategorie, Geschlecht, Netto- und Zwischenzeiten, Platzierungen | Teilnehmende | nur solange der Veranstalter die jeweilige Seite veröffentlicht hat; Ergebnisse dauerhaft bis zur Weisung des Veranstalters (§ 9 Abs. 4 lit. b) |
| 4 | Urkunden | Ausgabe der Finisher-Urkunde als PDF | Name, Startnummer, Zeit, Veranstaltungsdaten, Layout des Veranstalters | Teilnehmende | nicht gespeichert — jedes PDF wird bei Abruf neu erzeugt; die Urkunde ist nach Veröffentlichung der Ergebnisseite ohne Zugangsschutz über die Startnummer abrufbar |
| 5 | Check-in und Kontrollpunkte | Einlasskontrolle, Nachweis der Streckenpassage, Sicherheit | Zeitpunkt, Kontrollpunkt, Bezug zur Anmeldung, Kennung des scannenden Kontos, Quelle (Scan/manuell), Kennzeichen einer Offline-Nachmeldung. Offline-Betrieb: Auf dem Gerät der scannenden Person werden Kontrollpunkt, Ticket-Code und Startnummer bis zur Übertragung vorgehalten (höchstens 500 Einträge je Veranstaltung, verschlüsselter Gerätespeicher); nach erfolgreicher Übertragung oder auf Verwerfen werden sie gelöscht | Teilnehmende, scannende Mitarbeitende der Rollen „admin“ und „orga“ | mit der Anmeldung (Nr. 1); die Kennung des scannenden Kontos bleibt als Beleg erhalten |
| 6 | Helfer- und Schichtplanung | Einsatzplanung, Kontaktaufnahme mit Helfer:innen | Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Status (eingeladen/angefragt/bestätigt), Zuordnung zu Schichten und Dienststellen | Helfer:innen | mit der Veranstaltung, längstens bis zur Weisung des Veranstalters |
| 7 | Orga-Chat | Absprachen zwischen Organisation und Helfer:innen | Freitext bis 2.000 Zeichen, Absenderkennung und Rolle, Lesezeitpunkt; Nachrichten sind technisch unveränderlich | Helfer:innen, Mitarbeitende des Veranstalters | 12 Monate nach der Veranstaltung |
| 8 | Website-Inhalte und Medien | Auftritt der Veranstaltung, Bildergalerie, Sponsoren, Neuigkeiten, Rechtstexte des Veranstalters | Freitexte und Bilder, die der Veranstalter einstellt, einschließlich darin enthaltener Personendaten und erkennbarer Personen auf Fotos; Angaben zu Urheber:innen und Bildnachweis; Kennung der veröffentlichenden Person und Revisionsstand | abgebildete Personen, Kontaktpersonen, Mitarbeitende | mit der Veranstaltung bzw. bis zur Weisung des Veranstalters. Der Objektspeicher ist öffentlich lesbar |
| 9 | E-Mails an Teilnehmende | Anmeldebestätigung mit Ticket, Erinnerung 7 und 1 Tag vor der Veranstaltung, Ergebnismitteilung, Bestätigung einer Erstattung, Bestätigung einer Übertragung | Empfängeradresse, Name, Ticket- und Ergebnislinks, Terminanhang, Absenderkennung des Veranstalters; Versandprotokoll mit maskierter Adresse, Art, Status und Anbieterkennung | Teilnehmende | Versandprotokoll mit der Anmeldung (Nr. 1). Beim Versanddienstleister liegen Inhalt und Protokoll zusätzlich 30 Tage |
| 10 | Support-Chat auf der Veranstaltungsseite | Beantwortung von Fragen zur Veranstaltung durch ein KI-Sprachmodell; der Chat erscheint auf jeder Seite der Veranstaltungsseite; der Transparenzhinweis nach Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 wird nach § 5 Abs. 4 kurzfristig bereitgestellt | Freitexteingaben der fragenden Person (bis zu 24 Nachrichten à 1.200 Zeichen, Inhalt frei und daher offen) sowie der aus Veranstaltungsdaten, Strecken, FAQ und den vom Veranstalter hinterlegten Support- und Notfallkontakten (E-Mail, Telefon) gebildete Systemtext; Anmeldedaten von Teilnehmenden werden nicht übermittelt | Fragende | bei startblock keine Speicherung; beim KI-Anbieter 30 rollierende Tage zur Missbrauchserkennung (Anlage 3, Fristen im Register der Unterauftragsverarbeiter) |
| 11 | Kontaktformular | Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter | die vom Veranstalter im Editor festgelegten Felder — der Feldsatz ist frei bestimmbar, die Datenkategorie daher offen; Empfänger ist stets die Kontaktadresse des Veranstalters | Absender:innen | bei startblock keine Speicherung; die Zähler der Missbrauchsabwehr (§ 3 Abs. 1 lit. e) sieben Tage. Die Nachricht selbst liegt danach im Postfach des Veranstalters |
| 12 | Wallet-Pässe | Ticket auf dem Telefon | Apple Wallet: der Pass wird auf dem Server signiert und vom Gerät geladen, es gibt keinen Rückkanal zu Apple. Google Wallet: an Google gehen ohne Zutun nur die Veranstaltungsdaten; erst auf ausdrücklichen Klick der Teilnehmer:in übermittelt ihr Gerät Name, Startnummer, Startzeit, Startblock, Strecke und den Ticket-Token als Barcodewert | Teilnehmende | Pass auf dem Gerät der Teilnehmer:in; das bei Google angelegte Passobjekt bis zum Widerruf durch die Teilnehmer:in |
| 14 | Streckenplanung | Planung von Strecken, Stationen, Höhenprofil und GPX-Ausgabe | Koordinaten der Wegpunkte und Stationen, Kennung der bearbeitenden Person, Revisionsstand; die Anfragen an den Routing-Dienst enthalten nur Koordinaten und stammen von den Servern der Plattform, nicht vom Endgerät der bearbeitenden Person | Mitarbeitende (mittelbar) | mit der Veranstaltung. Der Aufrufzähler des Routing-Dienstes führt keine personenbezogenen Daten (Veranstaltung, Tag, Anzahl) und wird bei jedem Aufruf um Einträge älter als 30 Tage bereinigt |
| 16 | Teilnehmerverwaltung durch den Veranstalter | Berichtigung, Übertragung, Stornierung, Anonymisierung, Support | die Daten aus Nr. 1 sowie eine Protokollzeile je Vorgang mit Art, handelnder Person und Detail (Adressen nur maskiert) | Teilnehmende, handelnde Mitarbeitende | Protokoll mit der Anmeldung (Nr. 1) |
| 17 | Auslieferung der Veranstaltungsseite durch Dritte | Darstellung der Seite in der gewählten Typografie und der Karte auf der Streckendetailseite — von startblock veranlasste Auslieferung; die Empfänger sind eigene Verantwortliche (Anlage 3, Ausschlussliste) | IP-Adresse der Besucher:in, Browser- und Geräteangaben, angeforderte Schriftdatei bzw. Kartenkachel — übermittelt an Google LLC (USA) beim Aufruf jeder Seite und an die Hyperknot Software Kft. (Ungarn) beim Aufruf der Streckendetailseite | Besucher:innen der Veranstaltungsseite | keine Speicherung bei startblock; Aufbewahrung beim Empfänger nach dessen Bestimmungen |
Hinweis zur Umsetzung der Speicherdauern: Automatisiert und zeitgesteuert gelöscht werden allein die Zähler der Missbrauchsabwehr (täglich, Aufbewahrung sieben Tage). Der Aufrufzähler des Routing-Dienstes (Nr. 14) enthält keinen Personenbezug (Veranstaltung, Tag, Anzahl) und wird bei jedem Aufruf um Einträge älter als 30 Tage bereinigt. Alle übrigen Fristen setzt startblock manuell oder auf Weisung des Veranstalters um (§ 9 Abs. 5). Das Löschen einer Anmeldung entfernt aus technischen Gründen zugleich die zugehörigen Zahlungsfakten; solange die Aufbewahrungsfrist nach Nr. 2 läuft, ist deshalb die Anonymisierung und nicht die Löschung der richtige Weg.
Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind zwei Verarbeitungen, die startblock in eigener Verantwortung durchführt und die deshalb in dieser Tabelle nicht mehr geführt werden; die Nummerierung der übrigen Zeilen bleibt unverändert:
- die Missbrauchsabwehr an den Formularen der Veranstaltungsseite (plattformweite Zähler mit ausschließlich einem HMAC-Hashwert der IP-Adresse, Aufbewahrung sieben Tage, automatisiert gelöscht) — § 3 Abs. 1 lit. e; frühere Nr. 15 dieser Tabelle;
- die cookielose Reichweitenmessung der Veranstaltungsseite (Seitenaufruf ohne Abfrageparameter, dynamische Route, Verweisquelle, Zeitpunkt, Land/Region/Stadt, Gerätetyp, Betriebssystem, Browser, Besucherkennung als Hashwert aus der Anfrage für 24 Stunden, ohne Cookie und ohne geräteübergreifende Kennung) — § 3 Abs. 1 lit. d; frühere Nr. 13 dieser Tabelle. Die Schwärzung personenbezogener Pfade greift nur in der Anwendung der Veranstaltungsseiten. Verantwortlicher ist startblock; der Veranstalter erhält aus dieser Messung keine Daten und erteilt zu ihr keine Weisungen (§ 3 Abs. 2).
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Maßgeblich ist die Fassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die startblock dem Veranstalter im Administrationsbereich abrufbar hält; sie ist Bestandteil dieses Vertrages. Fortentwicklungen richten sich nach § 5 Abs. 2 und dürfen das Schutzniveau nicht unterschreiten; wesentliche Änderungen teilt startblock auf Anfrage mit. Die folgende Übersicht fasst die Kategorien zusammen.
| Kategorie | Maßnahmen (Kurzfassung) |
|---|---|
| Vertraulichkeit — Zutritt | Keine eigenen Serverräume. Datenbank, Authentifizierung und Objektspeicher in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main, Serverfunktionen in der Region fra1; physische Sicherheit durch die Betreiber der Rechenzentren. Eigener Routing-Server bei einem Anbieter mit Sitz in Deutschland, ohne Teilnehmerdaten. |
| Vertraulichkeit — Zugang | Konten der Mitarbeitenden des Veranstalters mit E-Mail und Passwort über einen verwalteten Authentifizierungsdienst, Sitzung über signierte Cookies mit laufender Erneuerung. Teilnehmer-Konten ohne Passwort über einen achtstelligen Einmalcode per E-Mail (60 Minuten gültig). Eng begrenzte Weiterleitungsziele nach der Anmeldung. Vorschau-Bereitstellungen sind nur nach Anmeldung mit einem berechtigten Konto des Hosting-Anbieters erreichbar („Standard Protection“); sie arbeiten auf der Produktionsdatenbank (siehe Zeile „Trennung“). Die Vorschau des Seiteneditors ist zusätzlich nur über einen signierten Einmal-Link (12 Stunden gültig) erreichbar. |
| Vertraulichkeit — Zugriff | Zeilenbasierte Zugriffsregeln (Row Level Security) auf jeder Tabelle, mandantenscharf nach Veranstalter und Veranstaltung; Prüfausdrücke in einem nicht über die Schnittstelle erreichbaren Datenbankschema. Spaltenweise Freigabelisten statt tabellenweiter Rechte. Feste Rollenmatrix „admin“/„orga“/„helfer“ in Anwendung und Datenbank, mit Beschränkung auf zugewiesene Veranstaltungen. Privilegierte Vorgänge nur über geprüfte Datenbankfunktionen oder serverseitige Schlüssel, die im Browser nicht verfügbar sind. Das Scannen von Tickets und das Lesen der Check-ins sind in der Datenbank auf die Rollen „admin“ und „orga“ der jeweiligen Veranstaltung beschränkt; die Rolle „helfer“ sieht nur die eigene Zeile, die eigenen Schichten und den eigenen Chat-Thread. Beim Scannen eines Tickets sieht die scannende Person nur Name, Startnummer, Strecke, Tickettyp, Zahlungsstatus und offenen Betrag — keine E-Mail-Adresse, kein Geburtsdatum, keine Telefonnummer. |
| Vertraulichkeit — Trennung | Logische Mandantentrennung über die Zugriffsregeln in einer gemeinsamen Datenbank. Daten der Teilnehmer-Konten sind für Veranstalter nicht sichtbar; der veranstalterübergreifende Verknüpfungsschlüssel ist für angemeldete Nutzer:innen gesperrt. Benannte Grenze: keine getrennte Testumgebung — Vorschau-Bereitstellungen und Prüfskripte arbeiten auf der Produktionsdatenbank mit festen Testkennungen und eigenem Aufräumschritt. |
| Pseudonymisierung | IP-Adressen werden nie gespeichert, sondern nur als HMAC-Hashwert; ohne Schlüssel verweigern die betroffenen Schnittstellen den Dienst. Versandprotokolle nur mit maskierter Adresse. Anmeldeprotokolle ohne Token und ohne vollständige fremde Adressen. Anonymisierungsfunktion für Anmeldungen. Schwärzung von Abfrageparametern und personenbezogenen Pfaden in der Reichweitenmessung der Veranstaltungsseiten (eigene Verarbeitung von startblock, § 3 Abs. 1 lit. d). |
| Verschlüsselung | Transportverschlüsselung durchgängig (verwaltete Zertifikate bei den Plattformanbietern, Let's Encrypt am Routing-Server). Verschlüsselung im Ruhezustand durch die Anbieter der Datenbank und des Objektspeichers. In der App liegen Capability-Token, der rohe Ticket-Code und die Offline-Warteschlange der Check-ins (höchstens 500 Einträge je Veranstaltung) im Schlüsselbund bzw. Keystore des Geräts. Benannte Grenzen: keine anwendungsseitige Feldverschlüsselung; die Anmeldesitzung des Teilnehmer-Kontos sowie ein Anzeige-Zwischenspeicher mit Name und Startnummer liegen im Standardspeicher des Geräts (SharedPreferences bzw. NSUserDefaults) ohne zusätzliche Verschlüsselung. |
| Integrität — Eingabekontrolle | Vier Teilprotokolle: Vorgangsprotokoll je Anmeldung, Versandprotokoll, Revisionen von Website-, Strecken- und Streckenklassen-Änderungen, Kennung der scannenden Person je Check-in. Chat-Nachrichten sind durch Datenbank-Trigger unveränderlich. Plattformprotokolle der Anbieter. Benannte Grenze: Die Laufzeitprotokolle des Hosting-Anbieters werden nur kurz vorgehalten (im Tarif Pro ein Tag); eine nachträgliche Aufklärung ist dadurch stark eingeschränkt. Benannte Lücke: kein übergreifendes Protokoll der Verwaltungshandlungen — wer eine Veranstaltung veröffentlicht oder eine Anmeldung storniert hat, ist nicht durchgängig nachvollziehbar. |
| Verfügbarkeit und Belastbarkeit | Tägliche Sicherung der Datenbank durch den Anbieter, Wiederherstellung über dessen Verwaltungsoberfläche; Auslieferung über ein weltweites Content-Delivery-Netz. Schutz vor Doppelversand bei E-Mails, Nachholvorgang im 72-Stunden-Fenster, datenbankgestützte Zugriffszähler, Verweigerung des Dienstes bei fehlenden Schlüsseln. Benannte Lücken: kein geprobter Wiederherstellungslauf, keine abgestimmte Sicherung von Datenbank und Objektspeicher, keine Alarmierung und kein Fehler-Tracking. |
| Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung | Automatisierter Prüflauf der Zugriffsregeln nach jeder Datenbankänderung (derzeit 311 Fälle, Sollquote 311/311); Sicherheitsempfehlungen der Datenbankplattform nach jeder Änderung und monatlich, ohne zulässige Fehlerbefunde; verbindliche Vertragsdokumente je Ausbaustufe mit Kopfkommentar in jeder Migration. |
| Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen | Teilnahme ohne Konto möglich (Zugang über Capability-Token statt Registrierung); Speicherung von Profildaten nur nach ausdrücklicher Handlung mit Zeitstempel; cookielose Reichweitenmessung; keine Standortberechtigung in der App, Kamera nur im Team-Bereich; kein Push, kein Analyse- oder Absturz-Berichtswesen in der App. |
| Auftragskontrolle | Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter mit Rechtsträger, Sitz, Leistung, Verarbeitungsort und Garantie (Anlage 3); Weiterverpflichtung nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO; Verzeichnis der Geheimnisse mit Rotationswegen ohne Werte. |
| Meldeprozess | Meldeweg und Mindestinhalt nach § 5 Abs. 5. Benannte Lücke: es besteht kein automatisiertes Erkennungs- und Alarmierungsverfahren; die Erkennung stützt sich derzeit auf Hinweise, Stichproben und die Protokolle der Anbieter. Benannte Grenze: Die Laufzeitprotokolle des Hosting-Anbieters werden nur kurz vorgehalten (im Tarif Pro ein Tag); eine nachträgliche Aufklärung ist dadurch stark eingeschränkt. |
| Weitere benannte Lücken | Keine Mehr-Faktor-Authentisierung für die Konten der Mitarbeitenden; keine Prüfung von Passwörtern gegen bekannte Leak-Listen; keine allgemeine Content-Security-Policy; keine automatisierte, zeitgesteuerte Löschung außer den Zählern der Missbrauchsabwehr (§ 3 Abs. 1 lit. e); das Rate-Limit des Support-Chats hält die IP-Adresse kurzzeitig im Arbeitsspeicher im Klartext. |
startblock benennt diese Lücken bewusst; sie sind Gegenstand der laufenden Weiterentwicklung.
Anlage 3 — Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
Stand: 18. September 2026 — der Stand bei Vertragsschluss (§ 6 Abs. 7). Maßgeblich und fortgeschrieben wird das Register der Unterauftragsverarbeiter; dort stehen auch die Aufbewahrungsfristen der einzelnen Anbieter, die Fassungen und Abschlussdaten der Verträge und die Nachweise. Änderungen richten sich nach § 6 Abs. 3 und 4.
| Dienst / Rechtsträger | Sitz | Leistung | Verarbeitungsort | Garantie für Drittlandübermittlung |
|---|---|---|---|---|
| Supabase Pte. Ltd. | 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapur 049513 | Datenbank, Authentifizierung, Objektspeicher, Edge Functions | Datenhaltung eu-central-1 (Frankfurt am Main); Vertragspartner in Singapur | Standarddatenschutzklauseln 2021/914, Modul 3; keine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework. Der Anbieter setzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein (Liste beim Anbieter veröffentlicht) |
| Vercel Inc. | 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USA | Hosting und Auslieferung der beiden Web-Anwendungen, Serverfunktionen, zeitgesteuerte Aufgaben, DNS, Verwaltung eigener Domains. Die cookielose Reichweitenmessung erbringt der Anbieter für startblock in dessen eigener Verantwortung (§ 3 Abs. 1 lit. d) und damit nicht im Auftrag des Veranstalters | Serverfunktionen fra1 (Frankfurt am Main), Auslieferungsnetz weltweit, Steuerungs- und Protokolldaten in den USA | Standarddatenschutzklauseln 2021/914, Modul 3, zusätzlich Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework. Für die vom Anbieter selbst erzeugten Betriebs- und Telemetriedaten (Service-Generated Data) handelt er als eigener Verantwortlicher; insoweit gilt Modul 1 der Standarddatenschutzklauseln, und diese Daten unterliegen nicht der Weisung des Veranstalters |
| Plus Five Five, Inc. (d/b/a Resend) | 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA | Versand der Transaktions- und Authentifizierungs-E-Mails, Verwaltung der Absenderdomains | Versand aus eu-west-1 (Irland); Speicherung von Inhalten, Protokollen und Metadaten in den USA, Vorhaltung 30 Tage | Standarddatenschutzklauseln 2021/914, Modul 3, zusätzlich Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework |
| Mistral AI SAS | 15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich (RCS Paris 952 418 325) | KI-gestützter Support-Chat auf den Veranstaltungsseiten | Frankreich / EU | keine Drittlandübermittlung |
| Contabo GmbH | Aschauer Straße 32a, 81549 München (HRB 180722, AG München) | Bereitstellung des von startblock betriebenen Servers für den Routing-Dienst (routing.startblock.run) | Deutschland | keine Drittlandübermittlung. Auf dem Server werden nur Koordinaten verarbeitet; der Anbieter hat als Betreiber technisch Zugriff auf das System |
| Namecheap, Inc. | 4600 East Washington Street, Suite 300, Phoenix, AZ 85034, USA | Betrieb der Geschäftspostfächer (hallo@startblock.run und Support), über die Antworten auf Konto- und Support-Nachrichten laufen | Vereinigte Staaten bzw. Rechenzentrum Amsterdam nach Bestimmung des Anbieters | Standarddatenschutzklauseln über die Universal Terms des Anbieters |
Die Aufbewahrungsfristen der einzelnen Anbieter und das Datum, zu dem der jeweilige Vertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde, führt startblock im Register der Unterauftragsverarbeiter und weist sie dem Veranstalter auf Anfrage nach (§ 7 Abs. 2).
Nicht in diesem Verzeichnis geführt werden Empfänger, die als eigene Verantwortliche handeln und über die die Datenschutzerklärungen zu informieren haben: Stripe (Zahlungsabwicklung; der Veranstalter ist selbst Vertragspartner, § 3 Abs. 3), Google LLC (Schriftarten, die zur Laufzeit geladen werden; Wallet-Pässe auf Klick), Apple Distribution International Ltd. und Google Ireland Ltd. als Vertriebspartner der App, Hyperknot Software Kft., Ungarn (Kartenkacheln), sowie YouTube, Vimeo und die OpenStreetMap Foundation, soweit der Veranstalter entsprechende Einbettungen setzt. Ohne Bezug zu Daten betroffener Personen und deshalb ebenfalls nicht aufgeführt ist die Quellcodeverwaltung.
Änderungshistorie
| Fassung | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 0.4 | 18.09.2026 | Erstfassung |
| 0.5 | 19.09.2026 | Redaktionelle Bereinigung für die Veröffentlichung: Prüfmarken in die interne Prüfliste überführt, Dateinamen und Bearbeitungshinweise entfernt, Formatierung vereinheitlicht; keine inhaltliche Änderung. |
Anlage 3 zum AVV — Register der Unterauftragsverarbeiter und Empfänger
0. Zweck, Geltung, Stand und Änderungsverfahren
Zweck. Dieses Register ist Anlage 3 zum Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) zwischen dem Veranstalter (Verantwortlicher) und Janik Kahle Einzelunternehmen, Birkenwaldstraße 41, 70191 Stuttgart (nachfolgend „startblock“, Auftragsverarbeiter) — siehe AVV § 6. Es benennt die Stellen, die startblock unmittelbar zur Erbringung der Leistung einsetzt, sowie die weiteren Empfänger; es beschreibt, welche Daten diese Stellen erhalten, wo sie verarbeitet werden und auf welche Garantie sich eine Übermittlung in ein Drittland stützt. Die in Abschnitt 1 genannten Stellen setzen ihrerseits eigene Unterauftragsverarbeiter ein; ihre jeweils aktuellen Listen sind in Abschnitt 1 bei jeder Stelle verlinkt. Der Veranstalter erteilt mit dem Abschluss des AVV die allgemeine schriftliche Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO für die in Abschnitt 1 (Klasse A) genannten Unterauftragsverarbeiter.
Drei Klassen. Nicht jeder Dienst, der im Betrieb der Plattform vorkommt, ist ein Unterauftragsverarbeiter. Das Register trennt deshalb:
| Klasse | Bedeutung | Folge |
|---|---|---|
| A | Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO: startblock ist Auftraggeber, es besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag, die Stelle verarbeitet personenbezogene Daten des Veranstalters weisungsgebunden | gehört in diese Anlage 3; genehmigungspflichtig |
| B | Empfänger, die als eigene Verantwortliche oder als Vertragspartner des Veranstalters bzw. der betroffenen Person handeln; ein Vertrag nach Art. 28 ist weder möglich noch erforderlich | nicht Gegenstand der Genehmigung; nur Information in den Datenschutzerklärungen (Datenschutzerklärung der Plattform, Muster-Datenschutzerklärung des Veranstalters) |
| C | Dienste ohne Personenbezug der Betroffenen | weder Genehmigung noch Empfängerangabe; nur der Vollständigkeit halber geführt |
Stand und Abrufbarkeit. Maßgeblich ist stets die oben genannte Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Bereich „Rechtliches“ auf der Website von startblock veröffentlicht; eine Bereitstellung im Veranstalter-Konto ist vorgesehen, aber noch nicht gebaut. Jede Änderung wird in der Änderungshistorie am Ende dieses Dokuments mit Fassung, Datum und Gegenstand festgehalten.
Änderungsverfahren (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).
- startblock kündigt die Hinzunahme oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters der Klasse A vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform per E-Mail an die im Veranstalter-Konto hinterlegte Kontaktadresse an. Die Frist gilt für die in Abschnitt 1 genannten Stellen selbst. Die Ankündigung nennt den Dienst, den Rechtsträger, dessen Sitz, die Leistung, den Datenstandort und die Garantie.
- Der Veranstalter kann der Änderung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ankündigung in Textform an hallo@startblock.run widersprechen; als Grund genügt ein nachvollziehbarer datenschutzrechtlicher Einwand. Erhebt er keinen Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf weist startblock in der Ankündigung gesondert hin (AVV § 6 Abs. 4).
- Halten die Parteien nicht binnen zwei weiterer Wochen eine einvernehmliche Lösung fest, kann der Veranstalter den Nutzungsvertrag und den AVV nach AVV § 6 Abs. 4 außerordentlich kündigen.
- Muss ein Unterauftragsverarbeiter zur Abwehr einer erheblichen und unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Daten kurzfristig ausgetauscht werden, kann startblock den Wechsel vor Ablauf der Frist aus Nummer 1 und aus AVV § 6 Abs. 3 vornehmen. startblock informiert den Veranstalter in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem Wechsel, unter Angabe des Grundes und der Angaben nach Nummer 1 (Dienst, Rechtsträger, Sitz, Leistung, Datenstandort, Garantie nach Art. 46 DSGVO). Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht nach den Nummern 2 und 3 sowie nach AVV § 6 Abs. 4 bestehen ab Zugang dieser Information; bis zur Klärung beschränkt startblock die Verarbeitung bei der neuen Stelle auf das zur Gefahrenabwehr Erforderliche.
- Wechseln die in Abschnitt 1 genannten Stellen ihrerseits eigene Unterauftragsverarbeiter, gibt startblock die Information des Anbieters unverzüglich nach Erhalt an den Veranstalter weiter. Eine eigene Vorlaufzeit kann startblock hierfür nicht zusagen, weil sie von den Fristen der Anbieter abhängt (Supabase 30 Tage, Resend 14 Tage, Vercel fünf Kalendertage; für Mistral AI steht die Angabe des Anbieters noch aus); unberührt bleibt die Frist aus Nummer 1 und aus AVV § 6 Abs. 3, die für die in Abschnitt 1 genannten Stellen selbst gilt. Die jeweils aktuellen Listen dieser Stellen sind in Abschnitt 1 verlinkt.
1. Klasse A — Unterauftragsverarbeiter mit Auftragsverarbeitungsvertrag
Alle Angaben in diesem Abschnitt beziehen sich auf die Verarbeitung im Auftrag des Veranstalters. Verarbeitungen, die startblock in eigener Verantwortung vornimmt (Teilnehmer-Konto, Gebührenabrechnung, Veranstalter-Konto sowie die cookielose Reichweitenmessung auf sämtlichen Oberflächen — Plattform-Startseite, Admin-CMS und Event-Sites), sind nach AVV § 3 vom Anwendungsbereich des AVV ausgenommen; dieselben Dienstleister werden dort für eigene Rechnung eingesetzt. Zur Reichweitenmessung siehe den Hinweis unter der Tabelle in Abschnitt 1.2.
1.1 Supabase — Datenbank, Authentifizierung, Objektspeicher
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsträger, Anschrift | Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapur 049513 |
| Leistung | Postgres-Datenbank (Projekt bdzwvvhnzemrmusdfkdq), Authentifizierung (E-Mail-Code), Objektspeicher (Bucket media, öffentlich lesbar), Edge Function invite-member, Datenbank- und API-Protokolle, Sicherungen |
| Verarbeitete Datenkategorien | Anmeldedaten (Vor- und Nachname, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Verein, Nationalität, Strecke, Optionen, Spende, Startnummer, Status, Zugangs-Token), Zahlungsmetadaten ohne Kartendaten (Stripe-Kennungen, Beträge, Gebühr, Mahnstufe), Ergebnisse und Zwischenzeiten, Check-in-Datensätze, Helfer- und Schichtdaten, Orga-Chat-Nachrichten im Freitext, Website-Inhalte und Medien (ggf. mit abgebildeten Personen), Rechtstexte des Veranstalters, Versandprotokoll mit maskierter Adresse, Rate-Limit-Zähler (bei Anmelde-Zuordnung und Kontaktformular als HMAC-Hash der IP-Adresse, beim Streckenplaner als Zähler je Veranstaltung und Tag ohne IP-Bezug), Änderungsprotokolle zu Anmeldungen, Website- und Streckenständen; bei Direktzugriffen aus Browser und App zusätzlich die IP-Adresse des Endgeräts und der User-Agent in den Protokollen von Supabase |
| Betroffene | Teilnehmende (auch Minderjährige), Käufer:innen, Helfer:innen, Orga-Team, Kontaktpersonen des Veranstalters, Besucher:innen der Event-Site und Nutzer:innen der App |
| Datenstandort | Datenbank, Authentifizierung und Objektspeicher in der AWS-Region eu-central-1 (Frankfurt am Main). Protokolle, Sicherungen und die Systeme der Unterauftragsverarbeiter von Supabase können hiervon abweichen. |
| Drittland-Garantie | Vertragspartner ist eine Gesellschaft mit Sitz in Singapur; für Singapur besteht kein Angemessenheitsbeschluss. Supabase ist nicht unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Garantie: Standardvertragsklauseln 2021/914, für startblock Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter), nebst UK- und Schweiz-Addendum. Für die Standardvertragsklauseln gilt das nach deren Klausel 17 gewählte Recht eines Mitgliedstaats; der Rahmenvertrag mit Supabase unterliegt nach Angabe des Anbieters kalifornischem Recht mit Schiedsort London. |
| DPA-Dokument | supabase.com/legal/dpa (Version 1, Fassung vom 01.08.2026) |
| Abschlussweg | Automatisch mit Annahme der Terms (Clause 12.2: Annahme der Vereinbarung wirkt wie die Unterzeichnung der SCC). Eine gegengezeichnete Fassung ist über supabase.com/legal/customer-resources/data-processing-addendum anforderbar. |
| Aufbewahrung beim Dienst | Protokolle je nach Tarif 7 Tage (Pro) oder 1 Tag (Free); Sicherungen planabhängig; Nutzdaten bis zur Löschung durch startblock |
| Unterauftragsverarbeiter von Supabase | Liste: supabase.com/legal/customer-resources/subprocessor-list, Fassung vom 01.06.2026 (23 Einträge). Wichtigste Einträge: Amazon Web Services, Inc. und Cloudflare, Inc. und Google, LLC und Fly.io, Inc. und Upstash, Inc. (Hosting), Functional Software, Inc. d/b/a Sentry (Fehlerüberwachung), GitHub, Inc. (Authentifizierung), Vercel, Inc. (Hosting), OpenAI, LLC (Sprachverarbeitung), ActiveCampaign, LLC d/b/a Postmark und FrontApp, Inc. und Slack Technologies, LLC (Kommunikation/Support). |
| Status | AVV abgeschlossen am [DATUM] |
1.2 Vercel — Hosting, Auslieferung, Serverfunktionen
Die Leistungen von Vercel setzen einen Tarif voraus, für den der Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters gilt (Tarife Pro und Enterprise).
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsträger, Anschrift | Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USA (Gesellschaft nach dem Recht von Delaware, Nr. 5857312) |
| Leistung | Hosting und Auslieferung der Event-Sites und des Admin-CMS, Serverfunktionen (Region fra1, Frankfurt am Main), Inhaltsauslieferung über ein weltweites CDN, DNS für die Zone startblock.run, zeitgesteuerte Aufgaben (Cron), Verwaltung eigener Domains des Veranstalters über die Domains-API, Reichweitenmessung (Vercel Web Analytics — nicht im Auftrag des Veranstalters, siehe Hinweis unter der Tabelle) sowie die von der Smartphone-App aufgerufenen Schnittstellen (Anmeldung, Ticketabruf, Ticket-PDF, Wallet-Pässe, Konto-Funktionen) |
| Verarbeitete Datenkategorien | Server-Protokolle: IP-Adresse — auch die der App-Endgeräte —, Zeitpunkt, angefragte URL, User-Agent, Statuscode. Inhalte sämtlicher Anfragen und Antworten, soweit sie die Serverfunktionen durchlaufen — insbesondere Anmeldedaten aus dem Anmelde-Assistenten, Ticket- und Zugangs-Token, PDF-Erzeugung für Tickets und Urkunden, Formularinhalte. Reichweitenmessung (Verarbeitung in eigener Verantwortung von startblock, nicht Gegenstand dieser Anlage): aufgerufener Pfad ohne Abfrageparameter, dynamische Route, Verweisende Seite, Zeitpunkt, Standort bis auf Stadtebene, Gerätetyp, Betriebssystem- und Browserversion sowie ein aus dem eingehenden Request gebildeter Besucher-Hash mit 24 Stunden Lebensdauer. |
| Betroffene | Teilnehmende, Käufer:innen, Helfer:innen, Orga-Team, Besucher:innen der Event-Sites und Nutzer:innen der App |
| Datenstandort | Serverfunktionen in fra1 (Frankfurt am Main); Auslieferung über Knoten weltweit; Steuerungsdaten, Protokolle und Messdaten in den USA |
| Drittland-Garantie | USA. Vercel Inc. ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert (einschließlich UK-Extension und Swiss-U.S. DPF). Zusätzlich Standardvertragsklauseln 2021/914, Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter); für die von Vercel selbst verantworteten Betriebsdaten („Service-Generated Data“) zusätzlich Modul 1. Anwendbares Recht nach dem DPA: irisches Recht, irische Gerichte. |
| DPA-Dokument | vercel.com/legal/dpa (aktualisiert am 17.03.2026, wirksam ab 31.03.2026) |
| Abschlussweg | Automatisch mit Abschluss der Pro- oder Enterprise-Bedingungen; keine gesonderte Unterschrift. Auf dem Hobby-Tarif kommt kein Vertrag zustande. |
| Aufbewahrung beim Dienst | Laufzeit-Protokolle: 1 Stunde (Hobby) bzw. 1 Tag (Pro); Besucher-Hash der Reichweitenmessung 24 Stunden; aggregierte Messwerte nach Tarif |
| Unterauftragsverarbeiter von Vercel | Trust Center security.vercel.com (dort auch der SOC-2-Type-2-Bericht, Prüfzeitraum 01.07.2025–30.06.2026); Änderungsmeldungen über privacy@vercel.com, Widerspruchsfrist fünf Kalendertage |
| Status | AVV abgeschlossen am [DATUM] |
Reichweitenmessung — Verarbeitung in eigener Verantwortung von startblock. Die cookielose Reichweitenmessung (Vercel Web Analytics) läuft auf sämtlichen Oberflächen der Plattform: auf der Plattform-Startseite, im Admin-CMS und auf jeder Event-Site. Über ihren Einsatz, ihren Zweck (Betriebsüberwachung und Nutzungsauswertung der Plattform) und ihre Mittel entscheidet allein startblock (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); der Veranstalter kann sie weder ein- noch ausschalten noch auswerten, ihm liegen keine Messdaten vor. Sie ist deshalb keine Verarbeitung im Auftrag des Veranstalters, nicht Gegenstand der Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO und nach AVV § 3 vom Anwendungsbereich des AVV ausgenommen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Seiten von startblock; Widersprüche nach Art. 21 DSGVO und Auskunftsersuchen zu diesen Messdaten bearbeitet startblock (Datenschutzerklärung der Plattform unter startblock.run/rechtliches/datenschutz). Vercel ist insoweit Auftragsverarbeiter von startblock, nicht Unterauftragsverarbeiter des Veranstalters. Für alle übrigen in der Tabelle genannten Leistungen bleibt Vercel Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO; die Genehmigung nach Abschnitt 0 bezieht sich auf diese Leistungen.
1.3 Resend (Plus Five Five, Inc.) — Versand von E-Mails
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsträger, Anschrift | Plus Five Five, Inc. (handelnd als Resend), 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA |
| Leistung | Versand aller Transaktions-E-Mails der Veranstaltung (Anmeldebestätigung, Erinnerungen sieben Tage und einen Tag vor der Veranstaltung, Ergebnismail, Übertragung, Erstattung), Versand der Authentifizierungs-E-Mails über den benutzerdefinierten SMTP-Zugang von Supabase, Weiterleitung der Kontaktformular-Nachrichten an die Kontaktadresse des Veranstalters, Einrichtung und Prüfung der Absenderdomain des Veranstalters über die Domains-API |
| Verarbeitete Datenkategorien | Empfängeradresse, Anrede und Name, Inhalt der E-Mail im Klartext (Startnummer, Strecke, Startzeit, Ticket-Link mit Zugangs-Token, Kalenderanhang, Ergebnis), Absender- und Antwortadresse, Betreff, Zustellprotokolle und Webhook-Daten; bei Kontaktformularen der vom Veranstalter frei definierte Feldsatz und dessen Inhalte; bei Authentifizierungsmails die E-Mail-Adresse und der Anmeldecode |
| Betroffene | Teilnehmende, Käufer:innen, Helfer:innen, Absender:innen von Kontaktformularen, Orga-Team |
| Datenstandort | USA. Die eingestellte Versandregion eu-west-1 (Irland) bestimmt ausschließlich, von wo aus versendet wird; Kontodaten, E-Mail-Inhalte, Metadaten, Protokolle und Webhook-Daten werden nach Angabe des Anbieters unabhängig von der Versandregion in den USA gespeichert. |
| Drittland-Garantie | USA. Plus Five Five, Inc. ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework (mit UK-Extension) zertifiziert; zusätzlich Standardvertragsklauseln 2021/914, Modul 3 (daneben Modul 1 und 2 im DPA angelegt). |
| DPA-Dokument | resend.com/legal/dpa (Fassung vom 27.08.2026) |
| Abschlussweg | Vorsigniert; mit der Anmeldung vollständig geschlossen („pre-signed, fully executed upon sign-up“). Die gegengezeichnete Fassung ist im Resend-Dashboard herunterladbar. |
| Aufbewahrung beim Dienst | E-Mail-Inhalte und Protokolldaten 30 Tage (in den Tarifen Free, Pro und Scale einheitlich); nach Beendigung des Kontos Löschung binnen 90 Tagen. Damit besteht neben dem projekteigenen Versandprotokoll (dort nur maskierte Adressen) für 30 Tage eine Zweitkopie der Mailinhalte im Klartext; das ist im Löschkonzept zu berücksichtigen. |
| Unterauftragsverarbeiter von Resend | Liste: resend.com/legal/subprocessors, Fassung vom 27.08.2026 (21–22 Einträge, sämtlich mit Sitz in den USA), darunter Amazon Web Services, Cloudflare, PlanetScale, Snowflake, Datadog, Anthropic PBC, RunPod, Supabase Inc. und Vercel Inc. |
| Status | AVV abgeschlossen am [DATUM] |
1.4 Mistral AI SAS — KI-gestützter Support-Chat
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsträger, Anschrift | Mistral AI SAS, 15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich (RCS Paris 952 418 325) |
| Leistung | Beantwortung von Fragen im Support-Chat der Event-Sites über die Schnittstelle api.mistral.ai/v1/chat/completions (Modell mistral-small-latest). Der Aufruf erfolgt ausschließlich server-zu-server; der Browser der Nutzer:in nimmt keine Verbindung zu Mistral auf. In der App gibt es keinen Support-Chat. |
| Verarbeitete Datenkategorien | Der Systemkontext aus Veranstaltungsdaten (Name, Datum, Ort, Disziplinen mit Distanz, Höhenmetern, Startzeit, Preis, sämtliche veröffentlichten Fragen und Antworten sowie die Support- und Notfallkontakte des Veranstalters) sowie der Freitext der Nutzer:in und die bisherigen Antworten — bis zu 24 Nachrichten mit je bis zu 1.200 Zeichen. Aus der Datenbank werden keine Teilnehmerdaten in den Systemkontext übernommen; was Nutzer:innen selbst eingeben, kann jedoch personenbezogene Daten enthalten und wird unverändert übermittelt. Der Missbrauchsschutz der Schnittstelle hält die IP-Adresse der anfragenden Person kurzzeitig im Arbeitsspeicher der Serverfunktion (Verarbeitung bei Vercel, nicht bei Mistral). Ist kein Zugang zum Sprachmodell eingerichtet oder antwortet es nicht, wird ausschließlich ein Stichwortabgleich mit den veröffentlichten Fragen und Antworten ausgeführt; dann findet keine Übermittlung statt. |
| Betroffene | Nutzer:innen des Support-Chats (Besucher:innen der Event-Site, Teilnehmende) |
| Datenstandort | Frankreich und weitere Standorte innerhalb der EU |
| Drittland-Garantie | Keine Drittlandübermittlung im Regelfall (Anbieter mit Sitz in der EU). Das DPA sieht Modul 4 der Standardvertragsklauseln nur für Übermittlungen in beschränkte Drittländer vor. Anwendbares Recht: französisches Recht. |
| DPA-Dokument | legal.mistral.ai/terms/data-processing-addendum (wirksam ab 27.07.2026) |
| Abschlussweg | Automatisch; das DPA ist durch Verweis Bestandteil der Terms und damit integraler Vertragsbestandteil. |
| Aufbewahrung beim Dienst | 30 rollierende Tage Vorhaltung der Ein- und Ausgaben zur Missbrauchserkennung bei zustandslosen Schnittstellen wie chat/completions. Eine Nullaufbewahrung (Zero Data Retention) ist ausschließlich im Scale-Tarif aktivierbar. |
| Unterauftragsverarbeiter von Mistral | Liste: trust.mistral.ai/subprocessors |
| Status | AVV abgeschlossen am [DATUM] |
Ergänzender Hinweis: Der Support-Chat ist ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Transparenzpflicht nach deren Art. 50 Abs. 1 trifft den Anbieter des Systems; startblock stellt den Chat unter eigenem Namen bereit und stellt den Hinweis in der Chat-Oberfläche kurzfristig bereit. Die Datenschutzerklärungen benennen den Einsatz unabhängig davon.
1.5 Contabo GmbH — Serverhosting für den Routing-Dienst
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsträger, Anschrift | Contabo GmbH, Aschauer Straße 32a, 81549 München (HRB 180722, Amtsgericht München; USt-IdNr. DE267602842) |
| Leistung | Bereitstellung des gemieteten Servers, auf dem startblock den Routing-Dienst für den Streckenplaner selbst betreibt (GraphHopper hinter einem Reverse Proxy, erreichbar unter routing.startblock.run). Contabo stellt die Infrastruktur; Betrieb, Konfiguration und Protokollierung liegen bei startblock. |
| Verarbeitete Datenkategorien | Koordinaten der geplanten Wegpunkte und Streckenverläufe. Keine Teilnehmerdaten. Die anfragende IP-Adresse ist die einer Serverfunktion von Vercel, nicht die der bearbeitenden Person. Contabo hat als Hoster technischen Zugriff auf das System; Protokolle des Reverse Proxy werden von startblock selbst verwaltet. |
| Betroffene | Mittelbar das Orga-Team des Veranstalters als Urheber der Streckenplanung |
| Datenstandort | Deutschland; der Rechenzentrumsstandort des gemieteten Servers wird vor dem Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags bestätigt |
| Drittland-Garantie | Entfällt, sofern der Serverstandort in Deutschland liegt |
| DPA-Dokument | Kein öffentlich abrufbares Dokument; Auftragsverarbeitungsvertrag als Formular im Kundenportal |
| Abschlussweg | Im Contabo-Kundenportal anmelden, den Auftragsverarbeitungsvertrag im Vertragsbereich aufrufen beziehungsweise anfordern, ausfüllen und zurücksenden; die gegengezeichnete Fassung ablegen |
| Aufbewahrung beim Dienst | Von Contabo selbst keine Vorhaltung von Nutzdaten; Protokolle des betriebenen Systems verwaltet startblock (siehe Zeile „Verarbeitete Datenkategorien“) |
| Unterauftragsverarbeiter von Contabo | Nicht öffentlich veröffentlicht |
| Status | AVV abgeschlossen am [DATUM] |
1.6 Namecheap, Inc. — Hosting der Geschäftspostfächer
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsträger, Anschrift | Namecheap, Inc., 4600 East Washington Street, Suite 300, Phoenix, AZ 85034, USA. Vertreter in der Union nach Art. 27 DSGVO: EDPO. Zustellungsbevollmächtigter nach dem Digital Services Act: EDSR, Avenue Huart Hamoir 71, 1030 Brüssel. Datenschutzkontakt: dpo@namecheap.com |
| Leistung | Betrieb der Geschäftspostfächer (Namecheap Private Email), unter anderem hallo@startblock.run und das Support-Postfach. Über diese Postfächer laufen die Antworten auf Konto-, Ticket- und Support-Anfragen; die Adresse ist zugleich Antwortadresse der Konto-Mails. Das Postfach dient überwiegend der eigenen Korrespondenz von startblock; es wird hier geführt, weil dort auch Nachrichten eingehen, die Anmeldungen zu Veranstaltungen des Veranstalters betreffen, und weil der Anbieter insoweit im Auftrag des Veranstalters verarbeitet (vgl. Abschnitt 1, Einleitung, und AVV § 3 Abs. 1). |
| Verarbeitete Datenkategorien | Inhalt der ein- und ausgehenden Nachrichten im Klartext — also alles, was Teilnehmende, Helfer:innen oder Veranstalter schreiben: Name, E-Mail-Adresse, Startnummer, Anliegen, gegebenenfalls Angaben zu Gesundheit oder Zahlungen; dazu Absender- und Empfängeradressen, Betreff und Zustellkopfzeilen |
| Betroffene | Alle Personen, die sich an den Support wenden — Teilnehmende, Käufer:innen, Helfer:innen, Kontaktpersonen des Veranstalters |
| Datenstandort | Nach derzeitigem Stand die USA; belegt ist nur, dass Namecheap ein Rechenzentrum in der Union (Amsterdam) für Shared Hosting betreibt. Der Standort der Postfächer wird beim Anbieter erfragt und vor dem Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags festgestellt. |
| Drittland-Garantie | Der Vertragspartner ist eine US-Gesellschaft; eine Übermittlung in die USA ist daher jedenfalls durch Zugriffsmöglichkeiten gegeben. Ob die Postfächer selbst in den USA liegen, ist offen (siehe Zeile „Datenstandort“). Garantie: Standardvertragsklauseln über die Universal Terms beziehungsweise das Data Processing Addendum. Auf eine Zertifizierung unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework stützt startblock die Übermittlung nicht. |
| DPA-Dokument | www.namecheap.com/legal/universal/data-processing-addendum |
| Abschlussweg | Bestandteil der Universal Terms; eine gegengezeichnete Fassung ist bei Bedarf über dpo@namecheap.com anzufragen |
| Aufbewahrung beim Dienst | Vom Anbieter nicht veröffentlicht; startblock erfragt die Aufbewahrungs- und Löschfristen für Postfachinhalte und Protokolle |
| Unterauftragsverarbeiter von Namecheap | Nicht öffentlich auffindbar |
| Status | AVV abgeschlossen am [DATUM] |
2. Klasse B — Empfänger und eigene Verantwortliche ohne Auftragsverarbeitungsvertrag
Die folgenden Stellen sind keine Unterauftragsverarbeiter von startblock und daher nicht Gegenstand der Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO. Sie werden hier geführt, damit die Kette vollständig dokumentiert ist und die Datenschutzerklärungen sie als Empfänger nennen können (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO). Die Pflicht, diese Empfänger in der Datenschutzerklärung der Event-Site zu nennen, trifft den Veranstalter als Verantwortlichen. startblock stellt ihm dafür die Angaben dieses Abschnitts sowie die Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung und hält sie aktuell; die Übernahme und Veröffentlichung obliegt dem Veranstalter. Neben den hier genannten Stellen nennt die Muster-Datenschutzerklärung startblock selbst als eigenen Verantwortlichen für die cookielose Reichweitenmessung auf der Event-Site (Abschnitt 1.2).
2.1 Stripe Payments Europe, Limited — Zahlungsabwicklung
Rechtsträger. Stripe Payments Europe, Limited, The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland (Registernummer IE 513174).
Rolle. Stripe ist für die Zahlungs-, Betrugs- und Identifizierungsdaten eigener Verantwortlicher. Bei Startgeldern fließt die Zahlung als Direktbelastung auf das Stripe-Konto des Veranstalters; der Veranstalter ist Händler und unmittelbarer Vertragspartner von Stripe. Auftragsverarbeiter ist Stripe nur dort, wo die Plattform Daten in ein verbundenes Konto einspielt. Diese Einordnung setzt ein verbundenes Stripe-Konto des Veranstalters voraus; die Zahlungsfunktion wird nur mit einem solchen Konto angeboten.
Warum Stripe nicht in Anlage 3 gehört. Weil der Veranstalter mit Stripe einen eigenen Vertrag hat (Connected Account Agreement), kann startblock Stripe nicht als eigenen Unterauftragsverarbeiter genehmigen lassen. Der Veranstalter muss Stripe deshalb in seiner eigenen Datenschutzerklärung nennen; die Muster-Datenschutzerklärung enthält dafür einen Baustein.
Maßgebliche Dokumente.
| Dokument | Vertragspartner | Bedeutung |
|---|---|---|
| Stripe Services Agreement (stripe.com/legal/ssa) | startblock ↔ Stripe Payments Europe, Limited | Grundvertrag der Plattform (Connect, Billing) |
| Connected Account Agreement | Veranstalter ↔ Stripe | Der Veranstalter ist Händler und Vertragspartner von Stripe |
| Stripe DPA (stripe.com/legal/dpa, Fassung vom 18.11.2025) | automatisch Bestandteil des Services Agreement | regelt die Fälle, in denen Stripe ausnahmsweise Auftragsverarbeiter ist; Module 1 und 2 |
| Stripe Privacy Policy (stripe.com/de/privacy) | gegenüber den Endkund:innen | beschreibt, was Stripe selbst erhebt |
Was Stripe selbst erhebt. Beim Bezahlen erhebt Stripe nach eigener Darstellung Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechnungs- und Lieferanschrift, Zahlungsmitteldaten, IP-Adresse, Geräteinformationen und Indikatoren der Mausaktivität zur Betrugserkennung. Im Web setzt Stripe.js dabei die Cookies __stripe_mid (Laufzeit ein Jahr, Gerätekennung für die Betrugsprüfung) und __stripe_sid (Laufzeit 30 Minuten, Sitzungskennung); beide werden erst geladen, wenn der Zahlungsschritt erreicht wird. In der App überträgt das Zahlungs-SDK bei aktivierter Voreinstellung advancedFraudSignalsEnabled Geräte- und Nutzungsmerkmale; die E-Mail-Adresse geht als Belegadresse (receipt_email) in jedem Fall an Stripe. Bei Zahlung über Apple Pay oder Google Pay verarbeiten Apple beziehungsweise Google die Vorgangsdaten als eigene Verantwortliche.
Drittland. Stripe hält sich nach eigener Angabe an das EU-U.S. Data Privacy Framework; für Übermittlungen an Stripe, Inc. (USA) gelten zusätzlich die Standardvertragsklauseln.
2.2 Google LLC — Schriften, Wallet-Pässe, Kartenlink
Rechtsträger. Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; Ansprechpartner in der Union: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google LLC ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert (einschließlich UK-Extension und Swiss-U.S. DPF).
Google Fonts. Die Schriften der Event-Sites, der Plattform-Startseite, des Admin-CMS und der App werden zur Laufzeit von fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com geladen. Dabei erhält Google die IP-Adresse und den User-Agent des Endgeräts; die Schnittstelle setzt nach Angabe des Anbieters keine Cookies und protokolliert keine. Google handelt als eigener Verantwortlicher; ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist weder möglich noch erforderlich. Der Punkt entfällt vollständig, sobald die Schriften selbst ausgeliefert beziehungsweise in die App eingebettet werden; das ist die Empfehlung und bei startblock als offener Punkt geführt.
Google Wallet. Die Übermittlung ist zweigeteilt:
- Ohne Zutun der Teilnehmer:in wird je Veranstaltung einmalig eine Ticket-Klasse über die Wallet-Schnittstelle bei Google angelegt. Übermittelt werden ausschließlich der auf 20 Zeichen gekürzte Veranstaltername, der Veranstaltungsname, Ort und Startzeitpunkt, Prüfstatus und eine Hintergrundfarbe — keine personenbezogenen Daten.
- Erst mit dem ausdrücklichen Klick auf „In Google Wallet speichern“ ruft das Gerät die Speicher-Adresse bei Google auf. Das Ticket-Objekt liegt dabei im signierten Token und enthält Vor- und Nachnamen, die Anmeldenummer (zugleich Klartext unter dem Barcode), den Barcode-Inhalt — das ist der Check-in-Token der Anmeldung, derselbe Token wie auf dem gedruckten Ticket — sowie bis zu drei Textfelder (Startzeit, Startblock, Strecke). Die Kennungen der Anmeldung und der Veranstaltung werden als technische Objektbezeichner mit übertragen.
Google agiert dabei nach den Bedingungen der Wallet-Schnittstelle (developers.google.com/wallet/terms-of-service) gegenüber den eigenen Wallet-Nutzer:innen als Verantwortlicher; ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO für die Ausgeber-Beziehung besteht nicht. startblock klärt, über welchen Rechtsträger das für die Wallet-Schnittstelle genutzte Google-Cloud-Projekt läuft, ob daneben die Cloud-DPA greift und ob Google für die Ausgeber-Beziehung als Auftragsverarbeiter auftritt. Ergibt die Prüfung eine Auftragsverarbeitung, wird Google in Abschnitt 1 aufgenommen; die Aufnahme wird dem Veranstalter nach dem Verfahren in Abschnitt 0 angekündigt.
Kartenlink. Der Karten-Block der Event-Sites verlinkt auf google.com/maps zur Routenführung. Der Aufruf erfolgt nur auf Klick; übermittelt werden dabei Zieladresse beziehungsweise Koordinaten und die IP-Adresse.
Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) ist Vertragspartner für den Vertrieb der App über Google Play (Google Play Developer Distribution Agreement). Personenbezogene Daten der Teilnehmenden erhält Google Play aus dem Betrieb der App nicht; die App enthält keine Analyse-, Absturz- oder Werbebibliotheken.
2.3 Apple Distribution International Ltd. — Vertrieb der App
Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, T23 YK84, Irland (Registernummer 470672). Vertragsgrundlage ist das Apple Developer Program License Agreement.
Für Apple Wallet findet keine Übermittlung durch startblock statt: Die Pass-Datei wird serverseitig signiert und vom Gerät geladen; ein Rückkanal ist nicht eingerichtet, weil weder eine Dienstadresse noch ein Authentifizierungstoken im Pass gesetzt sind. Apple gehört deshalb nicht in Anlage 3.
2.4 Hyperknot Software Kft. (OpenFreeMap) — Kartenkacheln
Rechtsträger. Hyperknot Software Kft., Ungarn. Kontakt: privacy@openfreemap.org, security@openfreemap.org.
Wann geladen wird. Die Karten werden direkt vom Endgerät geladen — auf der Streckendetailseite der Event-Site, im Streckenplaner des Admin-CMS und im Tab „Strecke“ der App. Neben den Kacheln werden auch die Schriftbilder von tiles.openfreemap.org/fonts geladen. Übermittelt werden dabei IP-Adresse, User-Agent und der betrachtete Kartenausschnitt.
Datenschutz und Betriebsrisiko. Nach den Angaben des Anbieters werden im Normalbetrieb keine IP-Adressen protokolliert; anonymisierte Protokolle (Browsertyp, verweisende Seite, Zeit, Betriebssystem) werden unbefristet vorgehalten, im Fall eines Sicherheitsvorfalls werden IP-Adressen für höchstens 30 Tage protokolliert und danach gelöscht. Cookies werden nicht gesetzt. Als Auslieferungsnetz kann Cloudflare zwischengeschaltet sein. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO wird nicht angeboten. Die Nutzungsbedingungen behalten sich ausdrücklich vor, den Dienst jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, und schließen jede Haftung aus; es besteht keine Verfügbarkeitszusage. Das ist ein Betriebsrisiko im Kernpfad der Streckenseite und bei startblock als offener Punkt geführt (Abhilfe: Kacheln über einen eigenen Server ausliefern — dann entfällt zugleich die Übermittlung an Dritte).
2.5 Einbettungen, die der Veranstalter selbst einfügt
Die folgenden Dienste werden nur angesprochen, wenn der Veranstalter im Block-Editor einen entsprechenden Block einfügt. Verantwortlicher für die Einbettung ist der Veranstalter; eine Zwei-Klick-Lösung ist derzeit nicht vorhanden (bei startblock als offener Punkt geführt).
| Dienst | Rechtsträger | Was übermittelt wird |
|---|---|---|
YouTube (im Modus youtube-nocookie.com) | Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | IP-Adresse, User-Agent, verweisende Seite beim Laden des eingebetteten Players |
| Vimeo | Vimeo.com, Inc., USA | IP-Adresse, User-Agent, verweisende Seite; Vimeo setzt eigene Cookies |
OpenStreetMap-Karte (openstreetmap.org/export/embed.html) | OpenStreetMap Foundation, Vereinigtes Königreich | IP-Adresse, User-Agent, verweisende Seite, dargestellter Kartenausschnitt; der Rahmen wird erst beim Scrollen in den sichtbaren Bereich geladen |
2.6 Alternative Routing-Anbieter
Die alternativ konfigurierbaren Routing-Anbieter verarbeiten keine Daten der Betroffenen; sie stehen deshalb in Abschnitt 3.2 (Klasse C).
3. Klasse C — Dienste ohne Daten der Betroffenen
3.1 Quellcodeverwaltung
| Dienst | Rechtsträger | Gegenstand | Einordnung |
|---|---|---|---|
| GitHub | GitHub, Inc. (Microsoft-Konzern), USA | privates Quellcode-Verzeichnis PlaxXOnline/startblock | Es werden ausschließlich Quellcode und Dokumentation verwaltet; Zugangsdaten und Umgebungsvariablen liegen nicht im Verzeichnis (die Beispieldateien enthalten nur Platzhalter, die .env*.local-Dateien sind von der Versionsverwaltung ausgenommen). Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist nicht erforderlich. Falls er dennoch benötigt wird: GitHub Data Protection Agreement (github.com/customer-terms/github-data-protection-agreement, Fassung Oktober 2025), automatisch über die Customer Terms. |
3.2 Alternative Routing-Anbieter — derzeit nicht im Einsatz
Die alternativ konfigurierbaren Routing-Anbieter sind derzeit nicht im Einsatz; sie verarbeiten keine Daten der Betroffenen (Abschnitt 2.6).
Änderungshistorie
| Fassung | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 0.4 | 18.09.2026 | Erstfassung |
| 0.5 | 19.09.2026 | Redaktionelle Bereinigung für die Veröffentlichung: Prüfmarken in die interne Prüfliste überführt, Dateinamen und Bearbeitungshinweise entfernt, Formatierung vereinheitlicht; keine inhaltliche Änderung. |